F5 Scan

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zuletzt aktualisiert: März 2022

Der F5Scan B.V., mit Sitz in der Phoenixstraat 54, NL-2611 AM Delft, Niederlande, eingetragen im Handelsregister der Handelskammer unter der Nummer 58318836 (nachfolgend: der „Anbieter").

Artikel 1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Offerten, Verträge, Vereinbarungen und/oder sonstigen Rechtsbeziehungen, im Rahmen derer der Anbieter dem Kunden Produkte und/oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem SaaS-Dienst erbringt, unabhängig von Art und Bezeichnung.

1.2Abweichungen von und Ergänzungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie zwischen Anbieter und Kunden schriftlich vereinbart wurden.

1.3Sofern zwischen den Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird die Geltung etwaiger Einkaufs- oder sonstiger Bedingungen des Kunden ausdrücklich ausgeschlossen.

1.4Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder nichtig werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang wirksam. In diesem Fall werden Anbieter und Kunde Gespräche mit dem Ziel führen, neue Bestimmungen zu vereinbaren, die die nichtigen oder unwirksamen ersetzen.

1.5Im Falle eines Widerspruchs zwischen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den zwischen Anbieter und Kunden vertraglich vereinbarten Regelungen gehen die Regelungen des Vertrags vor, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Artikel 2. Begriffsbestimmungen

2.1Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen großgeschriebenen Begriffe haben die in diesem Artikel festgelegte Bedeutung:

Kunde: eine natürliche Person oder juristische Person, die einen Vertrag mit dem Anbieter schließt.

Dienst: die Bereitstellung der Nutzung der Software als Dienstleistung (Software as a Service) sowie des Supports;

Dokumentation: das/die Benutzerhandbuch/-bücher zur Software, erstellt oder bereitgestellt durch den Anbieter;

Nutzer: Mitarbeiter, Vertreter, Berater, Auftragnehmer oder Agenten, die zur Nutzung des Dienstes unter Aufsicht des Kunden berechtigt sind;

Aktive Nutzer pro Monat: alle als solche innerhalb der Weaver-Domain des Kunden in einem (Teil eines) Kalendermonats gekennzeichneten/aktivierten Nutzer;

Fehler (Bug): ein nachweisbarer und reproduzierbarer Mangel in der Software, durch den deren Funktionalität wesentlich von der in der Dokumentation beschriebenen abweicht;

Inverzugsetzung: schriftliche Aufforderung, in der einer Partei eine angemessene Frist (mindestens zehn Werktage) zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag eingeräumt wird;

Server: ein oder mehrere im Auftrag des Kunden verwaltete Computer, auf denen die Software gehostet und/oder Daten gespeichert werden;

Software: die Weaver-Plattform einschließlich der dem Kunden zugeordneten und zur Nutzung bereitgestellten Werkzeuge.

Artikel 3. Angebote und Offerten

3.1Alle Angebote und Offerten sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes angegeben ist. Der Kunde steht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm oder in seinem Namen an den Anbieter übermittelten Daten ein, auf deren Grundlage der Anbieter sein Angebot erstellt hat.

3.2Der Anbieter ist in keiner Weise verpflichtet, dem Kunden Werkzeuge oder Mittel zur Erkennung oder Korrektur von Eingabefehlern des Kunden bereitzustellen. Die Parteien sind sich einig, dass der Inhalt der beim Anbieter eingegangenen Bestellung, Anmeldung oder Anweisung des Kunden korrekt ist. Eingabefehler und andere Fehler bei der Übermittlung der Bestellung, Anmeldung oder Anweisung gehen auf Risiko und Kosten des Kunden.

Artikel 4. Preis und Zahlung

4.1Alle Preise verstehen sich ohne niederländische Mehrwertsteuer (MwSt.) und sonstige von staatlicher Seite erhobene oder zu erhebende Abgaben. Alle vom Anbieter angegebenen Preise lauten in Euro, und der Kunde leistet sämtliche Zahlungen in Euro.

4.2Der Kunde ist verpflichtet, die für den Dienst vereinbarten Preise zu zahlen. Die Lizenzgebühren sowie gegebenenfalls zusätzliche Supportpakete sind vor Beginn des Lizenzzeitraums fällig. Zahlungen für zusätzliche Nutzer und/oder zusätzliche Bereiche werden am Ende eines Kalendermonats fällig. Alle anderen Zahlungen, einschließlich unter anderem für Anpassungen, werden nach Abschluss der jeweiligen Arbeiten fällig, sofern nichts anderes angegeben ist.

4.3Sofern zwischen den Parteien nicht anders vereinbart, werden Honorare für vor Ort im Auftrag des Kunden erbrachte Leistungen zu den vom Anbieter angewendeten (Stunden-)Sätzen abgerechnet.

4.4Besteht der Kunde gemäß dem zwischen den Parteien unterzeichneten Vertrag aus mehreren Personen (natürlichen Personen) und/oder juristischen Personen, haftet jede dieser Personen gesamtschuldnerisch gegenüber dem Anbieter für die Erfüllung des Vertrages.

4.5Unterliegt der Kunde einer wiederkehrenden Zahlungspflicht, ist der Anbieter berechtigt, in Übereinstimmung mit dem im Vertrag enthaltenen Index oder sonstigem Kriterium die geltenden Preise und Tarife schriftlich an den im Vertrag festgelegten Zeitraum anzupassen. Darüber hinaus ist der Anbieter jederzeit berechtigt, die geltenden Preise und Tarife schriftlich unter Einhaltung einer Frist von mindestens drei (3) Monaten anzupassen. Ist der Kunde im letztgenannten Fall mit der Anpassung nicht einverstanden, so ist er berechtigt, den Vertrag innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Bekanntgabe der Änderung schriftlich zum Inkrafttreten der neuen Preise und/oder Tarife zu kündigen.

4.6Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt:

(I)ohne dass es einer Inverzugsetzung oder Mitteilung bedarf, den gesetzlichen Zins auf den gesamten fälligen Betrag ab dem Tag, an dem die Zahlung hätte erfolgen sollen, bis zu dem Tag, an dem der fällige Betrag beim Anbieter eingegangen ist, zu berechnen;

(II)nach Inverzugsetzung die Forderung an einen Dritten zum Einzug zu übertragen. Der Kunde erstattet sämtliche Kosten, die dem Anbieter und dem Dritten zur Beitreibung des fälligen Betrages entstehen, einschließlich Anwalts-, Gerichts- und außergerichtlicher Kosten, letztere mindestens in Höhe von fünfzehn (15) Prozent des ausstehenden Betrages, sofern dies nach Treu und Glauben nicht unzumutbar wäre (gemessen an der Höhe des Betrages). Eine Inverzugsetzung kann elektronisch erfolgen, sofern der Kunde die elektronische Zahlung gewählt hat oder die Zahlung infolge einer elektronischen Rechnung erfolgt ist; und

(III)den Dienst auszusetzen, bis der fällige Betrag vollständig eingegangen ist.

Artikel 5. Laufzeit und Beendigung des Vertrages

5.1Handelt es sich bei dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag um einen Dauervertrag, gilt die zwischen den Parteien vereinbarte Laufzeit; andernfalls gilt eine Laufzeit von einem (1) Monat.

5.2Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um einen (1) Monat, sofern nicht der Anbieter oder der Kunde den Vertrag rechtzeitig schriftlich (einschließlich per E-Mail) unter Einhaltung einer Frist von einem (1) Monat kündigt.

5.3Der Vertrag kann durch Rücktritt beendet werden. Der Rücktritt ist stets per Einschreiben anzuzeigen. Beide Parteien sind zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die andere Partei ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft verletzt hat und die säumige Partei auch nach Erhalt einer schriftlichen Inverzugsetzung der geschädigten Partei mit einer angemessenen Frist zur Mängelbeseitigung ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht erfüllt, oder wenn feststeht, dass die säumige Partei ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht mehr erfüllen kann oder wird.

5.4Hat der Kunde zum Zeitpunkt des Rücktritts bereits Leistungen in Erfüllung des Vertrages erhalten, so sind diese Leistungen und die damit verbundenen Zahlungsverpflichtungen nicht Gegenstand des Rücktritts, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Anbieter in Bezug auf einen wesentlichen Teil dieser Leistungen in Verzug ist. Alle Beträge, die der Anbieter vor dem Rücktritt für bereits erbrachte Leistungen in Rechnung gestellt hat, bleiben unter Berücksichtigung des vorstehenden Satzes geschuldet und sind zum Zeitpunkt des Rücktritts sofort fällig.

5.5Abweichend von den übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn einer der folgenden Umstände eintritt oder unmittelbar bevorsteht:

a.wenn für die andere Partei ein Insolvenzantrag gestellt wird;

b.wenn die andere Partei insolvent erklärt wird;

c.wenn der anderen Partei ein Zahlungsaufschub gewährt wird (befristet oder auf andere Weise);

d.wenn der Geschäftsbetrieb der anderen Partei eingestellt oder ganz oder teilweise an einen Dritten übertragen wird;

e.wenn der Geschäftsbetrieb der anderen Partei aufgelöst wird;

f.wenn die andere Partei ihre laufenden Tätigkeiten einstellt oder ein wesentlicher Teil ihres Vermögens gepfändet wird oder anderweitig davon auszugehen ist, dass die andere Partei ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht mehr erfüllen kann.

5.6Artikel 7:408 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches findet keine Anwendung. Der Kunde ist nicht berechtigt, einen befristeten Dienstvertrag vor dessen Ablauf zu kündigen.

5.7Der Anbieter ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn:

a.der Kunde wesentliche Informationen zurückgehalten hat; oder

b.der Anbieter begründete Besorgnis hat, dass der Kunde seine Verpflichtungen gegenüber dem Anbieter nicht erfüllen wird.

Der Anbieter haftet in diesem Fall nicht für Schadensersatz, sofern das Gesetz nichts anderes bestimmt. Der Kunde bleibt zur Begleichung der bis dahin entstandenen Kosten und aufgewendeten Stunden verpflichtet. Der Anbieter ist berechtigt, den Vertrag anstelle eines Rücktritts fortzusetzen und die durchgeführten Mehrleistungen in Rechnung zu stellen.

5.8Verpflichtungen, die nach ihrem Wesen auch nach Beendigung und/oder Rücktritt fortbestehen sollen, bleiben über diesen Zeitpunkt hinaus bestehen.

Artikel 6. Vertraulichkeit

6.1Soweit eine Partei im Rahmen der Durchführung des Vertrages Zugang zu vertraulichen Informationen der anderen Partei erhält, verwendet die empfangende Partei diese Informationen ausschließlich zur Durchführung des Vertrages und beschränkt den Zugang auf Personen, die diesen Zugang zu diesem Zweck benötigen. Dies gilt nicht für den Anbieter, soweit die Weitergabe an einen Dritten aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung, einer gesetzlichen Vorschrift oder zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages durch den Anbieter erforderlich ist. Daten und Informationen gelten in jedem Fall als vertraulich, wenn der Anbieter oder der Kunde sie als solche gekennzeichnet hat. Die Parteien behandeln personenbezogene Daten jederzeit vertraulich.

6.2„Vertrauliche Informationen" umfassen nicht Informationen, die zum Zeitpunkt des Zugangs bereits öffentlich bekannt waren oder später bekannt wurden, oder die die empfangende Partei ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit von einem Dritten erhalten hat oder der Dritte an eine solche Pflicht gebunden ist. Zu den „Vertraulichen Informationen" des Anbieters gehören sämtliche Informationen über Eigenschaften, Funktionalität und Bereitstellung des Dienstes, die nicht öffentlich bekannt sind. Zu den „Vertraulichen Informationen" des Kunden gehören sämtliche Informationen, die der Anbieter vom Kunden zur Erbringung des Dienstes erhalten hat.

Artikel 7. Datenverarbeitung

7.1Soweit dies zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist, informiert der Kunde den Anbieter auf Anfrage schriftlich darüber, wie er seinen Verpflichtungen aus den geltenden Datenschutzgesetzen nachkommt.

7.2Beinhaltet die Nutzung des Dienstes die Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), ist der Kunde für diese Daten voll verantwortlich. Der Anbieter wird als Auftragsverarbeiter und der Kunde als Verantwortlicher benannt. Die Rechte und Pflichten der Parteien werden in einem gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag geregelt.

7.3Der Kunde und die Nutzer bestimmen, welche Informationen und Daten durch die Nutzung des Dienstes gespeichert und/oder ausgetauscht werden, ohne dass der Anbieter Kenntnis dieser Informationen erhält. Der Kunde versichert dem Anbieter, dass Inhalt, Nutzung und/oder Verarbeitung der Daten nicht rechtswidrig sind und keine Rechte Dritter verletzen. Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Zusammenhang mit diesen Daten oder der Durchführung des Vertrages frei.

7.4Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen von Personen frei, deren personenbezogene Daten im Rahmen der Datenverarbeitung, für die der Kunde verantwortlich ist, erfasst oder verarbeitet wurden oder von ihm gespeichert werden, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die dem Anspruch zugrunde liegenden Tatsachen dem Anbieter zuzurechnen sind.

Artikel 8. Sicherheit

8.1Ist der Anbieter nach dem Vertrag zu einer Form der Informationssicherheit verpflichtet, erfüllt diese Sicherheit die zwischen den Parteien schriftlich vereinbarten Spezifikationen. Der Anbieter kann nicht gewährleisten, dass die Informationssicherheit unter allen Bedingungen wirksam ist. Ist eine im Vertrag festgelegte Sicherheitsmaßnahme nicht verfügbar oder wird sie nicht bereitgestellt, entspricht das Sicherheitsniveau dem, was unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Sensibilität der Daten und der mit der Sicherheit verbundenen Kosten angemessen ist.

8.2Der Kunde hält die ihm bereitgestellten Zugangscodes und Identifikationscodes vertraulich und darf diese nur mit autorisierten Mitarbeitern der eigenen Organisation oder mit autorisierten Lieferanten des Kunden teilen. Der Anbieter ist berechtigt, die ihm zugeordneten Zugangscodes, Identifikationscodes und Zertifikate zu ändern.

8.3Der Anbieter haftet nicht für den Missbrauch von Zugangs- oder Identifikationscodes und kann davon ausgehen, dass ein Nutzer, der die Zugangs- oder Identifikationscodes eines aktiven Nutzers verwendet, tatsächlich dieser aktive Nutzer ist. Sobald der Kunde erkennt oder Anlass zur Annahme hat, dass unbefugte Personen Zugang zu Identifikations- oder Zugangscodes erlangt haben, informiert er den Anbieter unverzüglich schriftlich oder telefonisch, unbeschadet der eigenen Verpflichtung des Kunden, umgehend wirksame Maßnahmen zu treffen.

8.4Der Kunde ist für Anschaffung und Instandhaltung der Hardware sowie etwaiger Zusatzdienste verantwortlich, die für den Zugriff, die Verbindung und die Nutzung des Dienstes erforderlich sind. Er ist ferner für die Sicherheit der Hardware verantwortlich.

8.5Der Anbieter haftet in keiner Weise für unsachgemäße Nutzung des Dienstes durch den Kunden oder einen Endnutzer. Gefährdet ein bestimmtes Verhalten des Kunden oder seiner Nutzer den Betrieb der Software, ist der Anbieter nach einer ersten schriftlichen Verwarnung einschließlich schriftlicher Erinnerung berechtigt, den Zugang eines Endnutzers zur Software vorübergehend oder dauerhaft zu verweigern oder zu unterbinden.

Artikel 9. Rechte am geistigen Eigentum

9.1Die Rechte am geistigen Eigentum, die gemäß dem Vertrag oder dem dem Kunden bereitgestellten Dienst bestehen, verbleiben beim Anbieter oder bei dem Dritten, von dem der Anbieter das Recht erworben hat, diese Software (oder Teile davon) dem Kunden zur Verfügung zu stellen.

9.2Die (geistigen) Eigentumsrechte an den vom Anbieter eingegebenen Daten stehen dem Kunden oder den Rechteinhabern dieser Daten zu, einschließlich der Daten, die auf Daten des Kunden basieren oder von diesen abgeleitet sind und dem Kunden zur Bereitstellung des SaaS-Dienstes übergeben wurden.

9.3Hält es der Anbieter für wahrscheinlich, dass festgestellt wird, dass die von ihm bereitgestellte Software Rechte Dritter verletzt, ist er nach seiner Wahl berechtigt, (I) sicherzustellen, dass der Kunde die bereitgestellte Software weiter nutzen kann, (II) die Erbringung des betreffenden SaaS-Dienstes gegen Zahlung einer angemessenen Nutzungsgebühr und etwaige Rückzahlung des überschüssigen Betrages einzustellen, oder (III) alternative Software bereitzustellen, die nach vernünftiger Einschätzung des Anbieters der zu ersetzenden Software gleichwertig ist. Eine darüber hinausgehende Haftung, Erfüllungspflicht oder Schadensersatzpflicht ist ausgeschlossen. Der Kunde informiert den Anbieter unverzüglich über Bestehen und Art solcher Ansprüche. Der Kunde verpflichtet sich, dem Anbieter alle vernünftigerweise notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen und erforderliche Mitwirkungshandlungen vorzunehmen. Soweit die behauptete Verletzung durch vom Kunden oder einem Dritten im Auftrag des Kunden vorgenommene Änderungen, durch die Nutzung der Software in Verbindung mit nicht vom Anbieter bereitgestellter Software oder durch eine Nutzung zu einem anderen Zweck oder in anderer Weise als für den der Dienst entwickelt wurde, verursacht wurde, haftet der Kunde für die daraus resultierenden Folgen.

9.4Der Kunde versichert, dass er, soweit ihm gemäß dem Vertrag Materialien oder Daten bereitgestellt werden, dazu berechtigt ist und dass diese Materialien und Daten keine Rechte Dritter verletzen. Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Behauptung beruhen, dass eine solche Bereitstellung, Nutzung, Pflege, Bearbeitung, Installation oder Integration Rechte eines solchen Dritten verletzt.

9.5Der Kunde ist nicht berechtigt, Urheberrechtsvermerke, Marken oder andere Hinweise auf den Inhaber geistiger Eigentumsrechte aus der bereitgestellten Software zu entfernen oder zu verändern. Dies gilt auch für Hinweise, dass bestimmte Informationen vertraulicher Natur sind.

Artikel 10. Pflichten der Parteien

10.1Um die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages durch den Anbieter zu ermöglichen, stellt der Kunde dem Anbieter stets rechtzeitig die vom Anbieter in zumutbarer Weise angeforderten Daten oder Informationen zur Verfügung. Der Anbieter ist verpflichtet, den Vertrag nach bestem Wissen und Können durchzuführen.

10.2Stößt der Anbieter bei der Durchführung des Vertrages und/oder der Erbringung des Dienstes auf Tatsachen oder Umstände, die den Fortschritt seiner Arbeit möglicherweise behindern, unterrichtet er den Kunden so schnell wie möglich.

10.3Der Kunde stellt dem Anbieter rechtzeitig alle Daten zur Verfügung, die der Anbieter zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages benötigt, und wirkt in der erforderlichen Weise mit.

10.4Sind die für die Durchführung des Vertrages oder die Erbringung des Dienstes erforderlichen Daten und Informationen dem Anbieter nicht verfügbar, werden sie zu spät oder nicht vereinbarungsgemäß bereitgestellt oder kommt der Kunde seinen Verpflichtungen anderweitig nicht nach, ist der Anbieter berechtigt, die Durchführung des Vertrages oder die Erbringung des Dienstes auszusetzen und die dadurch entstehenden Kosten nach seinen Standardtarifen in Rechnung zu stellen.

10.5Der Kunde ist für die Nutzung des Dienstes und die Art und Weise, wie die Ergebnisse des Dienstes genutzt werden, verantwortlich. Der Kunde ist für die Unterweisung und die Nutzung durch die Nutzer verantwortlich. Der Kunde versichert, dass die Nutzer über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen zur Nutzung des Dienstes verfügen.

10.6Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich, wenn Umstände eintreten, die zu einer Änderung des Auftrags und/oder des geschätzten Aufwands und der Dauer führen. Der Anbieter ist berechtigt, zusätzliche Rechnungen zu stellen, wenn solche Umstände eintreten, und wird dies dem Kunden vor der entsprechenden Maßnahme mitteilen. Der Kunde gilt als mit der Durchführung der Mehrarbeit sowie den damit verbundenen Kosten und Gebühren einverstanden, wenn er die Mehrarbeit ohne schriftliche Bestätigung und innerhalb einer angemessenen Frist, dass er die Arbeiten nicht wünscht, hat durchführen lassen.

Artikel 11. Dienst

11.1Der Anbieter erbringt dem Kunden den Dienst während der Laufzeit des Vertrages. Bei Vertragsbeginn und auf Anfrage stellt der Anbieter die Kontodaten zur Nutzung des Dienstes bereit.

11.2Der Kunde ist berechtigt, Nutzern innerhalb seiner Organisation zu gestatten, die Dienste für die internen Zwecke der Organisation zu nutzen.

11.3Sofern zwischen den Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ist der Anbieter nicht zu Mehrarbeiten verpflichtet. Haben die Parteien (andere) Mehrarbeiten vereinbart, gelten die zwischen den Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbarten Bedingungen.

Artikel 12. Nutzungsrecht/Lizenz

12.1Die Nutzung des Dienstes umfasst das nicht ausschließliche Recht zur regelmäßigen Nutzung der Software, ohne Anspruch auf Bereitstellung einer Kopie der Software in irgendeiner Form oder irgendeinem Format.

12.2Das Nutzungsrecht (Lizenz) an der Software ist nicht auf Dritte übertragbar (zu Dritten zählen auch Mutter- und Schwestergesellschaften und/oder Tochtergesellschaften des Kunden).

12.3Dieses Recht ist auf die ausschließliche Nutzung der Software für den persönlichen Gebrauch beschränkt. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu gewerblichen Zwecken zu nutzen, einschließlich: Verbreitung, Verkauf, Vermietung, Aufführung, Bereitstellung auf gewerblicher oder unentgeltlicher Basis oder in einer sonstigen Form des Handels/Gewerbes.

12.4Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, ist das Nutzungsrecht auf einen (1) Nutzer beschränkt.

12.5Das Nutzungsrecht wird wirksam, nachdem der Kunde die Zahlung geleistet hat und seinen sonstigen Verpflichtungen nachgekommen ist.

12.6Das Nutzungsrecht ist auf den Zugriff auf die Software und deren Nutzung beschränkt. Rechte am Quellcode werden nicht eingeräumt.

12.7Der Anbieter ermöglicht die Nutzung des Dienstes über seinen eigenen Hosting-Dienst.

12.8Reverse Engineering, Dekompilierung oder jede sonstige Form der Änderung, Modifizierung oder Umwandlung der bereitgestellten Software in ein für Menschen lesbares Format durch den Kunden ist untersagt, es sei denn, zwingendes Recht oder der Vertrag erlauben dies ausdrücklich. Ebenso ist es nicht gestattet, Sicherheitsfunktionen zu entfernen oder technische Beschränkungen (d. h. Nutzungseinschränkungen) der Software zu umgehen.

Artikel 13. Gewährleistung und Wartung

13.1Der Anbieter wird sich bemühen, den Dienst dem Kunden unterbrechungsfrei zur Verfügung zu stellen, wobei „Verfügbarkeit" bedeutet, dass der Dienst tatsächlich auf dem Server bereitgestellt wird. „Verfügbarkeit" umfasst ausdrücklich nicht das Bestehen einer funktionsfähigen Punkt-zu-Punkt-Verbindung zwischen den Systemen des Kunden und dem Server, da der Kunde auf die Systeme des Kunden und die dazwischen liegende Internet-Infrastruktur keinen Einfluss ausüben kann.

13.2Die Software, die Gegenstand des Dienstes ist, ist ein generisches Produkt. Der Anbieter garantiert nicht, dass die nach dem Vertrag bereitgestellte Software fehlerfrei ist, für die beabsichtigte Nutzung geeignet ist oder jederzeit unterbrechungsfrei funktioniert.

13.3Der Anbieter bemüht sich, Fehler (Bugs) in der Software innerhalb angemessener Zeit zu beheben, soweit es sich um vom Anbieter selbst entwickelte Software handelt und der Kunde die Fehler detailliert schriftlich beschrieben hat. Der Kunde kann den Fehler identifizieren und der Fehler ist reproduzierbar. Der Kunde wirkt bei der Wiederherstellung des Dienstes in jeder zumutbaren Weise mit.

13.4Steht der betreffende Fehler nicht im Zusammenhang mit dem Dienst oder der Software, sondern mit (I) unsachgemäßer Nutzung, (II) Bedienfehlern oder (III) äußeren Ursachen, so berechnet der Anbieter die im Vorfeld entstandenen Aufwände für die (Vorfall-)Untersuchung und Wartung zu den vom Anbieter angewendeten Preisen und Tarifen.

13.5Der Anbieter behält sich das Recht vor, den Dienst zu Wartungs-, Update- und Upgrade-Zwecken an seinen Computersystemen vorübergehend zu deaktivieren. Der Anbieter stellt sicher, dass diese Deaktivierung nach Möglichkeit außerhalb der Bürozeiten erfolgt, und informiert den Kunden rechtzeitig über die geplante Deaktivierung. Der Anbieter haftet dem Kunden gegenüber nie auf Schadensersatz aufgrund einer solchen Deaktivierung im Sinne dieses Abschnitts.

13.6Der Anbieter ist berechtigt, die Software zwischenzeitlich ohne vorherige Zustimmung zu ändern, um deren Funktionalität zu verbessern, Fehler zu beheben und Sicherheitsrisiken zu begegnen. Der Anbieter bemüht sich, Fehler in der Software zu beheben, kann jedoch nicht garantieren, dass alle Fehler tatsächlich behoben werden. Führt eine Änderung zu einer Funktionalitätsänderung, informiert der Anbieter den Kunden vor der Änderung. Da der Dienst für mehrere Kunden erbracht wird, ist es nicht möglich, eine bestimmte Anwendung ausschließlich für den Kunden zurückzunehmen.

13.7Dieser Artikel gilt nicht für Software, die der Anbieter von Dritten bezieht. In Bezug auf die Nutzung, Verfügbarkeit und Wartung von Drittanbieter-Software kann der Anbieter niemals für mehr zur Verantwortung gezogen werden als zwischen dem Anbieter und seinem Lieferanten vereinbart ist.

13.8Der Anbieter sichert die Daten des Kunden mindestens einmal pro Werktag.

13.9Möchte der Kunde zusätzliche Leistungen beauftragen, erstellt der Anbieter vor der Planung und Durchführung ein Angebot zur Freigabe. Sofern schriftlich nichts anderes vereinbart ist, werden die Arbeiten nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet, einschließlich einer klaren Aufschlüsselung der einzelnen Positionen.

13.10Die Entwicklung oder Bereitstellung maßgeschneiderter Lösungen zusätzlich zur oder abweichend von der (Standard-)Software („kundenspezifische Version") ist auf Grundlage eines vom Anbieter vorgelegten Angebots möglich. Die Wartung kundenspezifischer Software ist von der regulären Wartung ausgenommen und kann vom Anbieter auf Grundlage eines vom Anbieter vorgelegten Angebots als Zusatzleistung angeboten werden.

Artikel 14. Support

14.1Der Anbieter leistet Unterstützung in Form von Support bei der Nutzung des Dienstes (und beantwortet damit zusammenhängende technische Fragen) in der mit dem Kunden im Vertrag vereinbarten Weise. Der Support wird ausschließlich über die vom Kunden zuvor benannten Ansprechpartner erbracht. Der Anbieter bemüht sich, die Fragen so angemessen wie möglich zu beantworten, kann jedoch keine Richtigkeit und/oder Vollständigkeit der Antworten garantieren.

14.2Der Kunde kann Mängel oder Fehler („Bugs") im Dienst in der im Vertrag festgelegten Weise melden. Die Meldung und Behebung/Korrektur von Fehlern ist nicht Bestandteil des Supports, sondern fällt unter Wartung; die damit verbundenen Kosten werden nicht auf den dem Kunden zustehenden Support angerechnet.

14.3Nutzung und Umfang des dem Kunden gewährten Supports sind auf die mit dem Kunden im Vertrag vereinbarten Grenzen beschränkt, oder, sofern nicht vereinbart, auf maximal 8 (acht) Stunden Support pro Monat.

Artikel 15. Haftung

15.1Erfüllt eine Partei eine oder mehrere ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht, stellt die andere Partei sie schriftlich und so detailliert wie möglich in Verzug, wobei eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt wird; ausgenommen hiervon sind die Regelungen in Absatz 4 dieses Artikels. Die Inverzugsetzung enthält eine möglichst vollständige und detaillierte Beschreibung, damit die betreffende Partei die Möglichkeit erhält, angemessen zu reagieren.

15.2Die Haftung des Anbieters für Schäden des Kunden, unabhängig von ihrer Grundlage, ist auf den Ersatz unmittelbarer Schäden bis maximal zum im Vertrag vereinbarten Preis (ohne niederländische MwSt.) begrenzt. Hat der Vertrag eine Laufzeit von mehr als einem Jahr, wird als Vertragspreis der Gesamtbetrag der für ein Jahr vereinbarten Vergütungen und Gebühren (ohne niederländische MwSt.) angesetzt. Voraussetzung jedes Schadensersatzanspruchs ist, dass der Kunde den festgestellten Schaden dem Anbieter nach dessen Entstehen so schnell wie möglich schriftlich meldet. Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter verfallen, sobald seit Anspruchsentstehung vierundzwanzig (24) Monate verstrichen sind, es sei denn, der Kunde hat vor Ablauf dieser 24-Monatsfrist gerichtlich Schadensersatz geltend gemacht.

15.3„Unmittelbarer Schaden" ist ausschließlich definiert als:

(I)die dem Kunden entstandenen Aufwendungen dafür, dass er aufgrund nicht rechtzeitig erbrachter Leistungen des Anbieters sein oder seine Altsysteme und die zugehörigen Einrichtungen länger als notwendig betriebsfähig halten musste, abzüglich eventueller Einsparungen aus der verzögerten Leistungserbringung;

(II)angemessene Aufwendungen zur Feststellung der Ursache und des Umfangs des Schadens, soweit sich diese Feststellung auf unmittelbare Schäden im Sinne dieses Artikels bezieht;

(III)angemessene Aufwendungen zur Vermeidung oder Begrenzung des Schadens, soweit der Kunde nachweisen kann, dass diese Aufwendungen zu einer Begrenzung unmittelbarer Schäden im Sinne dieses Artikels geführt haben.

15.4Der Anbieter haftet nicht für mittelbare oder Folgeschäden. Beispiele für solche Schäden sind entgangener Gewinn, entgangene Einsparungen, Goodwill-Verlust, die schlechte Leistung von Materialien oder Software Dritter oder Betriebsunterbrechung, selbst wenn der Anbieter (die Möglichkeit) kennt, dass ein Schaden entstehen kann oder wird. Der Anbieter ist niemals verpflichtet, beschädigte oder verlorene Daten wiederherzustellen.

15.5Unter Berücksichtigung der Bestimmungen zu den Rechten am geistigen Eigentum stellt der Kunde den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Zusammenhang mit Schadensersatz, Aufwendungen oder Zinsen im Zusammenhang mit dem Vertrag frei.

15.6Die in den Absätzen 2 bis 5 dieses Artikels genannten Ausschlüsse und Beschränkungen der Haftung des Anbieters entfallen, soweit der betreffende Schaden durch Vorsatz oder bewusste Leichtfertigkeit des Anbieters oder seiner Mitarbeiter verursacht wurde.

Artikel 16. Höhere Gewalt

16.1Eine Partei ist nicht verpflichtet, eine oder mehrere Verpflichtungen zu erfüllen, wenn sie infolge höherer Gewalt daran gehindert ist.

16.2„Höhere Gewalt" bezeichnet in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, zusätzlich zu den einschlägigen gesetzlichen Regelungen, alle äußeren, vorhersehbaren oder unvorhergesehenen Ursachen, auf die der Anbieter keinen Einfluss hat und die ihn an der Erfüllung seiner Verpflichtungen hindern. Dazu zählen Streik und Arbeitskampfmaßnahmen Dritter. „Höhere Gewalt" umfasst außerdem schuldhaftes Versagen eingesetzter Dritter oder Lieferanten, ausgenommen finanzielle Verpflichtungen. Der Anbieter kann sich auch dann auf höhere Gewalt berufen, wenn der die Erfüllung oder weitere Erfüllung hindernde Umstand eintritt, nachdem der Anbieter seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.

16.3Ist eine Partei von einem Ereignis höherer Gewalt betroffen, teilt die betreffende Partei dies der anderen Partei so schnell wie möglich mit. Die Parteien beraten sich anschließend, um eine angemessene Lösung zu finden.

16.4Sobald erkennbar ist, dass das Ereignis höherer Gewalt länger als sechzig (60) Tage andauern wird, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag schriftlich zu kündigen, ohne zum Schadensersatz verpflichtet zu sein. Bis zu diesem Zeitpunkt erbrachte Leistungen werden anteilig nach geleisteter Arbeit abgerechnet.

Artikel 17. Übertragung

17.1Der Anbieter ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf Dritte zu übertragen und wird den Kunden entsprechend informieren. Ist die Übertragung von Pflichten auf einen Dritten für den Kunden nach Treu und Glauben unzumutbar, ist er innerhalb von fünf (5) Tagen nach Erhalt der entsprechenden Mitteilung zur Kündigung des Vertrages berechtigt.

17.2Der Kunde ist zur Übertragung seiner Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf einen Dritten nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters berechtigt.

Artikel 18. Sonstige Bestimmungen

18.1Der Anbieter darf Dritte zur Durchführung des Vertrages einsetzen. Der Kunde ist berechtigt, dem zu widersprechen und/oder zusätzliche Informationen vom Anbieter anzufordern.

18.2Überschriften in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen nur der Klarstellung und sind nicht als Auslegung oder Interpretation der jeweiligen Bestimmungen zu verstehen.

Artikel 19. Anwendbares Recht und Streitbeilegung

19.1Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen niederländischem Recht.

19.2Streitigkeiten, die sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder daraus entstehenden Vereinbarungen oder Verträgen ergeben, werden ausschließlich vom zuständigen Gericht in Rotterdam, Niederlande, entschieden.